Die Direktversicherung bietet Ihnen den Vorteil, dass sie steuerlich besonders gefördert wird und die Verwaltung einfach ist. Darüber hinaus bietet sie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Sie möchten Ihren Mitarbeitern durch eine betriebliche Altersvorsorge einen zusätzlichen Anreiz schaffen? Wir empfehlen besonders kleinen und mittleren Betrieben die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung, weil sie für Betriebe dieser Größenordnung die zweckmäßigste Lösung darstellt.

Was ist eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung liegt vor, wenn Sie der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben Ihres Arbeitnehmers abschließt, für die der Arbeitnehmer und/oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.
Versicherte Person ist stets der Arbeitnehmer. Er bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt, d.h. sie haben einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistungen.

Alle Vorteile auf einen Blick…

…für Sie als Arbeitgeber

  • Die Höhe und die Dauer der Verpflichtungen lassen sich von vornherein genau überblicken
  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Direktversicherungsbeiträge sind sozialversicherungsfrei (Bei Entgeltumwandlung bis 2008!)
  • Der Verwaltungsaufwand ist sehr gering

…für den Arbeitnehmer

  • Für die Aufwendungen des Arbeitgebers zur Direktversicherung fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an (bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Ergänzung der Altersversorgung.
  • Erhöhung der Versicherungsleistung durch die Überschussbeteiligung.
  • Vom ersten Beitrag an Schutz vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit möglich.
  • Wahrung der Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb, wenn die Unverfallbarkeit eingetreten ist.

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

DirektversicherungMehr denn je ist eigenverantwortliches Handeln zur Sicherung einer ausreichenden Alters- und Hinterbliebenenversorgung erforderlich. Diese Eigeninitiative fördert der Staat besonders durch steuerliche Anreize.
Nämlich dadurch, dass sich der Arbeitnehmer einen Teil des laufenden Gehalts- oder eine Einmalzahlung (z. B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen) nicht bar auszahlen lässt, sondern im Wege einer Entgeltumwandlung als Beitrag zu einer Direktversicherung verwendet.

Die Entgeltumwandlung bezieht sich auf die Rentenversicherung. Sie dient sowohl der eigenen Altersversorgung als auch dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass sich die Versicherungsleistung laufend durch die Überschussbeteiligung erhöht.

Alle Vorteile der Gehaltsumwandlung auf einen Blick…
  • Ergänzung der Altersversorgung
  • Erhöhung der Versicherungsleistung durch die Überschussbeteiligung
  • Vom ersten Beitrag an Schutz vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit möglich
  • Wahrung der Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb, wenn die Unverfallbarkeit eingetreten ist
Vertragsgestaltung einer Direktversicherung bei Entgeltumwandlung

…aus der Sicht des Arbeitgebers
Auch wenn der Arbeitnehmer den Beitrag zu dieser Form der Direktversicherung selbst aufbringt, muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein. Er ist also derjenige, der die Beiträge überweist.

…aus Sicht des Arbeitnehmers
Die Direktversicherung in Form der Gehaltsumwandlung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Da er mit eigenen Beiträgen die Direktversicherung finanziert, erhält er von Anfang an ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Dadurch ist sichergestellt, dass die Versicherungsleistungen in jedem Fall ihm bzw. seinen engen Hinterbliebenen (z.B. Ehepartner, Kinder) zufließen.

Auswirkung auf die Sozialversicherung
Bei Entgeltumwandlung sind die Beiträge des Arbeitnehmers zu einer Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West sozialversicherungsfrei. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2008! Bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage besteht Beitragsfreiheit auch über das Jahr 2008 hinaus.

Arbeitsplatzwechsel
Der Arbeitnehmer erhält einen Anspruch darauf, innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses vom früheren Arbeitgeber zu verlangen, den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, sofern der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine wertgleiche Versorgungszusage zu erteilen.

Keine Gewähr für Richtigkeit